Novize- Noviziat in St. Georg Russisch-Orthodox Kloster zu Götschendorf ( Uckermark ).
Ora et labora, also «bete und arbeite» heißt das Motto unseres Klosters.
1. Der Weg ins Kloster führt über eine Novizenzeit. Novize leitet sich von dem lateinischen Wort novicus ab, was Neuling bedeutet. Die Novizenzeit ist ein Muss und wird vom Kirchenrecht vorgeschrieben. Sie ist eine Zeit der Erprobung des Klostersleben und des Kennenlernens.
2. Der Novize muss zum Noviziat zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung zum Noviziat liegt bei den Abt ( Prior ) des Klosters.
Diese richten ihr Augenmerk vor allem auf die notwendige Entschlussfreiheit des Anwärters. Während des Noviziats wird der Novize von Abt des Klosters begleitet. Das Leben im Kloster findet für ihn im Mönchehaus des Klosters statt.
3. Dem Novizen steht es frei und straflos, das Kloster jederzeit wieder zu verlassen.
4. Am Ende der Novizenzeit, des Noviziats, entscheidet der Abt ( Prior ) über die Geeignetheit des Kandidaten, also darüber, ob er zur weitere leben in Kloster zugelassen wird.
5. Das Noviziat ist eine Probezeit. In doppeltem Sinne: Der Novize prüft, ob das Leben in unserer Bruderschaft das ist, was er sucht. Er fragt selbstkritisch, ob er dazu ein Leben lang bereit und fähig ist. Aber auch unsere Gemeinschaft schaut, ob der neue Bruder in unserer Lebensform auf Dauer seinen Platz finden kann. Es muss für beide Seite passen.
Novize wörtlich: «jemand im Gehorsam»
6. Nach der Ankunft im Kloster und dem Status als Gast für mindestens ab drei Tage kann der Abt den Kandidaten zum Novizen segnen.
7. Bei der Einkleidung gibt es keine bestimmte Zeremonie, es wird lediglich die Erlaubnis erteilt, die Novizenkluft zu tragen.
8. Er kann auch jederzeit gebeten werden zu gehen, wenn sein Verhalten nicht dem monastischen Leben entspricht oder sein Vorgesetzter zu dem Schluss kommt, dass er nicht zum klösterlichen Leben berufen sei.
9. Wenn Abt jemanden für würdig erachten, fragen sie ihn nach der Bereitschaft, sich dem Kloster anzuschließen. Manche ziehen es aus Demut vor, ihr Leben lang Novize zu bleiben. Jede Stufe des monastischen Lebens muss aus freiem Willen erstiegen werden.
10. Das Kloster übernimmt alle anfallenden Kosten wie Krankenversicherung, Verpflegung und Unterkunft in Übereinstimmung mit §§ 66-68 des Aufenthaltgesetzes für alle ausländische Mönche und Novizen die im Kloster leben.
11. Novizen haben sich nicht für die Arbeit im Kloster bezahlt worden und deswegen einen Arbeits- oder Praktikum Vertrag ist nicht erforderlich.
12. Novizen führten verschiedene Aufgaben im Kloster , daran gewöhnt, das klösterliche Leben , Alltag und Regeln .
13. Beschäftigung für ausländische Mönche und Novizen im Kloster nur zu religiösen Zwecken gemäß §14 Abs. 1 Nr. 2 BeschV gestattet.
Die Arbeit im Kloster für Novizen
14. Jede Arbeit für Novizen im Kloster ist gleichzeitig ein Übungsfeld und wird als heiliger Dienst und geistige Übung betrachtet. Dem geistigen Beten kommen vor allem gleichmäßige körperliche Tätigkeiten entgegen; doch hat jede Arbeit ihren eigenen asketischen Wert, nicht zuletzt die künstlerische. Die Arbeitsfelder im Kloster sind sehr vielseitig.
15. An erster Stelle steht der liturgische Dienst. Die Gottesdienste werden durchgängig gesungen und rezitiert, was bei jedem Einzelnen eine gründliche Ausbildung in den entsprechenden Disziplinen voraussetzt. Aber Garten, Haushalt, Küche, Seelsorge an den Gläubigen und Gästen, Landschaftsbau, Aufbauarbeit, Übersetzungsarbeit sind ebenso wichtig.
16. Die Arbeiten im Kloster sind in so genannte „Dienste“ aufgegliedert.
17. In St. Georg Kloster werden die Dienste vom Abt eingeteilt, gemäß den Notwendigkeiten der Gemeinschaft. Dabei werden die Fähigkeiten des Einzelnen berücksichtigt und gefördert, wobei immer auch geistliche Erwägungen eine Rolle spielen.
Klostersleben
18. Als geistiger Vater der Mönche und Haupt der Gefolgschaft ist er zugleich Abt des Klosters. Ihm obliegt die Unterweisung der Novizen.
Ihm sind alle Väter in personaler Treue und Gehorsam verbunden. Seine Hauptaufgabe ist nach innen gerichtet; ihm obliegt die Obhut und geistige Führung der Väter. Daneben repräsentiert er die Gemeinschaft nach außen gegenüber staatlichen und anderen gesellschaftlichen Institutionen.
1.1 Der Kämmerer (Epitrop) führt Verwaltung und Wirtschaft des Klosters und sorgt für die nötigen Einkäufe; daneben obliegt ihm die Sorge für Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge, die Aufsicht über die Lagerhaltung der Lebensmittel, sowie über eventuelle Bau- und Renovierungsmaßnahmen.
1.2 Der Sekretär führt die Korrespondenzen, stellt ggf. Urkunden aus, führt den aktuellen Terminplan und die Klosterchronik.
1.3 Der Bibliothekar ordnet und pflegt die Bibliothek, er sorgt dafür, daß die notwendigen Bücher angeschafft, die vorhandenen sorgfältig katalogisiert und erhalten werden, und alle jederzeit benutzt werden können.
1.4 Der Gärtner ist für den Klostergarten und die Obstwiesen verantwortlich, was für die Ernährungsgrundlage der Gemeinschaft sehr wichtig ist; ihm werden weitere Mönche als Gehilfen zur Seite gestellt. Manchmal gibt es einen eigenen Dienst für die Pflege der Außenanlagen des Heiligtumes, bis hin zum Heckenschneiden und zur Instandhaltung der Wege.
1.5 Der Gastvater sorgt für Wäsche und Sauberkeit im Gästebereich, er empfängt und betreut die Gäste;
1.6 Koch und Tafelmeister (Trapezaris) sorgen für die täglichen Mahlzeiten. Der Tafelmeister ist außerdem für Sauberkeit und Ordnung in Speiseraum und Küche verantwortlich.
1.7 Priester und Diakone werden zum Wochendienst eingeteilt; dieser umfaßt die Durchführung der heiligen Dienste gemeinsam mit den Sängern und Lesern. Die Priester übernehmen auch seelsorgerliche Arbeit nach außen, wie z. B. Beichten und Gespräche mit geistigen Schülern und Pilgern; daneben haben sie meist noch andere Dienste.
1.8 Der Ritualmeister (Typikaris) hat die Aufsicht über den Ablauf der Gottesdienste und die Auswahl der liturgischen Texte; er teilt aktuell Sänger und Leser ein. Der Ritualmeister unterrichtet die Novizen in Liturgik und Kirchengeschichte.
Jeder Mönch ist grundsätzlich Sänger und Leser. Der Wochenlesedienst wird mit Priester- und Diakonsdienst eingeteilt. Grundsätzlich kann aber jeder Mönch jederzeit vom Ritualmeister in den Chor gerufen werden.
1.9 Der Tempelobere (Ekklesiarch) sorgt für Kerzen und Öllampen im Tempel; er hat sie im Ablauf der Gottesdienste gemäß der heiligen Ordnung zu entzünden und zu löschen; er ist für die Reinigung, Pflege und Betriebsbereitschaft des Tempels insgesamt verantwortlich. Eine nicht zu unterschätzende Arbeit ist das Entfernen der Wachsflecken vom Kirchenfußboden und das Instandhalten der Leuchter. Da es in großen Klöstern neben dem Haupttempel (Katholikon) noch viele Nebenkirchen (Parekklesies) gibt, die alle in Betrieb gehalten werden müssen, gibt es mitunter mehrere Tempelobere, die für die weiteren Kulträume zuständig sind.
1.10 Dem Tempeloberen werden weitere Mönche und Novizen als Gehilfen zugeteilt, die Tempeldiener (Ekklesiasten), die sowohl praktische als auch liturgische Dienste im Tempel verrichten. Die Reinhaltung der Gemeinschaftsräume, Sanitäranlagen und Flure in der Klausur obliegt den Novizen und jüngeren Mönchen, aber grundsätzlich wird jeder mal zum Putzdienst eingeteilt. Die Mönchszelle muß ohnehin jeder selbst in Ordnung halten, dazu gibt es keinen besonderen Dienst.
1.11 Der Hausmeister ist für alle kleineren Reparaturen an den Gebäuden und den Betrieb der Heizung zuständig, dazu gehört auch die Vorratshaltung für Brennholz und die Reinigung der Öfen im Sommer.
18 а). Jeder Novize des Klosters, im Laufe des Jahres, muss verschiedene Arbeiten ausüben ( bzw. als Gärtner, Hausmeister, Tempeldiener, orthodoxes Chorleiter und andere Dienste ).
19. Die Bruderschaft als Ganzes (Konvent) ist die Gemeinschaft aller Mönche und Novize des Klosters; sie ist der eigentliche Rechtsträger des Klosters und Eigentümer des Klosterbesitzes.
20. Den Vorsitz hat immer der Abt inne.